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Die Begleithundeprüfung

 

Zur Begleithundeprüfung gehören ein Wesenstest,
die Prüfung des Grundgehorsams
(z. B. Sitz, Platz, Fuß, das Hereinrufen des Hundes aus dem Platz und die Freifolge)
und ein Verkehrsteil.


Das Ablegen der Begleithundeprüfung ist grundsätzlich für alle Hunderassen möglich. Das Mindestalter für diese Prüfung liegt bei 15 Monaten.


Außerdem ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der am Tag der Prüfung vom Leistungsrichter abgenommen werden kann.

Hiefür ist eine Mitgliedschaft in einem
Verein des VDH  erforderlich.